Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungen, Bausteine, Module, Seminarien und Veranstaltungen der QuintaMed. Die AGB´s sind Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsvertrages.
Welche Kurse und Seminare die QuintaMed anbietet und was diese beinhalten, ist in der jeweils aktuellen Programmübersicht festgehalten. Diese Programmübersicht verleiht dem Teilnehmer keinen Anspruch darauf, dass die dort aufgeführten Kurse und Seminare auch tatsächlich abgehalten werden oder dass ein Teilnehmer zu einem solchen Kurs und / oder Seminar zugelassen wird. Die QuintaMed behält sich ausdrücklich vor, einzelne Kurse und / oder Seminare ausfallen zu lassen (insbesondere falls sich nicht genügend Teilnehmer für ein Kurs und / oder Seminar finden), oder Teilnehmer abzulehnen (insbesondere falls ein Kurs und / oder Seminar bereits ausgebucht ist). Der jeweils aktuellen Programmübersicht kann auch entnommen werden, wie hoch die Preise für die einzelnen Kurse und Seminare sind. Die QuintaMed behält sich aber kurzfristige Programm-und Preisanpassungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
Die Studiengruppen im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsseminare werden aus 8 bis höchstens 14 Teilnehmern gebildet. Ausgenommen med. Grundlagen, Anatomie, Physiologie, Pathologie. Für das Seminar „Familienstellen“ kann eine Gruppe auch mehr als 20 Teilnehmer umfassen. Diese Teilnehmerzahlbeschränkung gilt auch nicht für die den Seminaren zum Teil vorangehenden Einführungs- und Orientierungsseminare.
Nach der verbindlichen mündlichen, schriftlichen, Mail, Fax Anmeldung eines Teilnehmers für einen Kurs und / oder Seminar (Vertragsofferte) erhält er innert zehn Tagen eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch QuintaMed gilt der Vertrag als abgeschlossen. Für Ausbildungen ist mit der Anmeldung in jedem Fall die Aufnahmegebühr geschuldet. Sollte ein Vertrag trotz Anmeldung nicht zustande kommen, werden die Aufnahmegebühr im Sinne von Bearbeitungskosten geschuldet.Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung für den gewählten Kurs und / oder das gewählte Seminar („Kurs-„ und / oder „Seminarkosten“).Zusätzlich wird eine Einschreibegebühr von Pauschal SFr. 50.-- erhoben. Werden mehrere Kurse und / oder Seminare gleichzeitig gebucht, ist nur eine Einschreibegebühr zu entrichtet. Entscheidet sich der Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldebestätigung und kurz vor Beginn für einen anderen Kurs und / oder ein anderes Seminar, werden pauschal Umbuchungsgebühren von SFr. 25.--. fällig.
Die Einschreib- oder Umbuchungsgebühr sind innert 10 Tagen seit Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Kurs- und / oder Seminarkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Kurs- und / oder Seminarbeginn zu bezahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Kurs- und / oder Seminarbeginn, wird die Zahlung sofort fällig.Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die vollständige Zahlung, Raten oder Semesterzahlung erfolgt, ist QuintaMed nicht verpflichtet, den Teilnehmer zu einem Kurs und / oder Seminar zuzulassen. Am Bestand der Forderung ändert sich dadurch nichts.
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 50 Tagen oder mehr vor Beginn eines Kurses und / oder Seminar (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei QuintaMed) werden dem Teilnehmer mit Ausnahme der Bearbeitungs- und allenfalls der Umbuchungsgebühr alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.Bei der QuintaMed entstehen in Bezug auf jeden einzelnen angemeldeten Kurs- und / oder Seminarteilnehmer bereits vor Kurs- und / oder Seminarbeginn Aufwendungen und Kosten. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers zwischen 10 bis und mit 49 Tagen vor Kurs- und / oder Seminarbeginn (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei QuintaMed) sind daher neben der Bearbeitungs- und allenfalls der Umbuchungsgebühr die halben Kurs- und / oder Seminarkosten geschuldet. 9 Tage vor Kurs- oder Seminarbeginn sind es ¾ des Betrages und bei Beginn 100% der Kurs- oder Seminarkosten zu bezahlen. Auf Antrag eines Teilnehmers kann die QuintaMed den Teilnehmer einem anderen Kurs und / oder Seminar zustellen (Umbuchung), der Teilnehmer hat aber keinen Anspruch auf eine Umbuchung. Wird ein Kurs und / oder Seminar von der QuintaMed annulliert oder die entsprechenden Kurs- und / oder Seminartermine verschoben, werden die davon betroffenen Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Kurs- und / oder Seminarbeginn benachrichtigt. Die bereits geleisteten Zahlung eines Teilnehmers werden diesem zurückerstattet (Bearbeitungsgebühr, allenfalls Umbuchungsgebühr sowie Kurs- und / oder Seminarkosten). Sofern sich ein Teilnehmer für einen anderen Kurs und / oder Seminar entscheidet, wird ihm sein Guthaben angerechnet.
Kann ein Teilnehmer eine einzelne Ausbildungsstunde im Rahmen eines Kurses und / oder Seminars nicht besuchen, hat er keinen Anspruch auf eine anteilmässige Rückerstattung oder den Erlass der Kurs- und / oder Seminarkosten. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer seine Absenz verschuldet hat oder nicht. In Härtefällen ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen. Kann eine einzelne Ausbildungsstunde im Rahmen eines Kurses und / oder Seminars durch einen von der QuintaMed zu vertretenden Grund nicht stattfinden (Krankheit Dozent, etc.) so wird die entsprechende Ausbildungsstunde in Absprache mit den Teilnehmern verschoben.
Für alle von der QuintaMed organisierten Ausbildungen, Bausteine, Module, Seminarien und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind daher für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der QuintaMed und der Materialien erfolgt auf eigene Gefahr. Die QuintaMed haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Dinge, die im Eigentum der Studierenden oder Teilnehmer stehen.
Der Teilnehmer erhält von jedem in der QuintaMed besuchten Kurs und / oder Seminar eine Bestätigung. Ein Zertifikat oder ein Diplom wird ihm nach Abschluss einer Gesamtausbildung ausgestellt, wenn er 90 % des Unterrichts besucht und die Qualifikationskriterien der jeweiligen Ausbildung erfüllt hat (z. Bsp. schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, Diplomarbeit, etc.) Einzelheiten über die Voraussetzungen zur Erlangung eines Zertifikates oder Diploms können der Programmübersicht entnommen werden.
Die QuintaMed verpflichtet sich, die von den Krankenkassen, das EMR und des NVS vorgegebenen Ausbildungskonzepte einzuhalten. Sofern diese Vorgaben Aenderungen der von der QuintaMed angebotenen und laufenden Kurse und / oder Seminare verlangen, werden diese Aenderungen, sofern nötig, sofort vorgenommen oder bei Beginn des nächsten Bausteines oder Moduls.
Die QuintaMed kann nach vorherigem persönlichen Gespräch auch Teilnehmer von anderen Ausbildungsinstitutionen in eine laufende Gesamtausbildung integrieren, sofern die bereits an anderen Ausbildungsinstitutionen besuchten Kurse und / oder Seminare dieselben Qualitätsansprüche, wie sie die QuintaMed stellt, erfüllen.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der QuintaMed zuständig.