Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungen, Module, Seminaren und Kurse (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der Akademie QuintaMed. Die AGB´s sind Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsvertrages.
Programmübersicht / Kosten
Welche Veranstaltungen die Akademie QuintaMed anbietet und was diese beinhalten, ist in der jeweils aktuellen Programmübersicht festgehalten. Diese Programmübersicht verleiht dem Teilnehmer keinen Anspruch darauf, dass die dort aufgeführten Veranstaltungen tatsächlich abgehalten werden oder dass ein Teilnehmer zu solchen Veranstaltungen zugelassen wird. Die Akademie QuintaMed behält sich ausdrücklich vor, einzelne Veranstaltungen ausfallen zu lassen (insbesondere falls sich nicht genügend Teilnehmer anmelden), oder Teilnehmer abzulehnen.
Der jeweils aktuellen Programmübersicht kann auch entnommen werden, wie hoch die Preise für die einzelnen Veranstaltungen sind. Die Akademie QuintaMed behält sich kurzfristige Programm- und Preisanpassungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
Grösse der Studien- / Seminargruppen
Die Gruppen werden in der Regel aus 8 bis 18 Teilnehmern gebildet.
Anmeldung / Vertragsschluss / Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühr
Nach der verbindlichen Anmeldung (online, mündlichen, schriftlichen oder per Mail) folgt innert zehn Tagen eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Akademie QuintaMed gilt der Vertrag als abgeschlossen. Für Ausbildungen ist mit der Anmeldung in jedem Fall die Aufnahmegebühr geschuldet. Sollte ein Vertrag trotz Anmeldung nicht zustande kommen, wird die Aufnahmegebühr im Sinne von Bearbeitungskosten geschuldet.
Mit der Anmeldebestätigung, spätestens 2 Wochen vor Kursstart, erhält der Teilnehmer eine Rechnung für die gewählte Veranstaltung.
Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Die Kosten sind bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die Zahlung sofort fällig.
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die vollständige Zahlung, Raten oder Semesterzahlung erfolgt, ist Akademie QuintaMed nicht verpflichtet, den Teilnehmer zu einer Veranstaltung zuzulassen. Am Bestand der Forderung ändert sich dadurch nichts.
Rücktritt / Abbruch / Annullation / Unterbruch
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 50 Tagen oder mehr vor Beginn einer Veranstaltung (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei Akademie QuintaMed) werden dem Teilnehmer mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Bei einem Rücktritt des Teilnehmers zwischen 10 bis und mit 49 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei Akademie QuintaMed) sind daher neben der Bearbeitungs- und allenfalls der Umbuchungsgebühr die halben Veranstaltungsgebühr geschuldet.
9 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind es ¾ des Betrages und bei Beginn 100% der Veranstaltungsgebühr zu bezahlen. Es wird empfohlen, bei längeren Ausbildungen eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
Wird eine Veranstaltung von der Akademie QuintaMed annulliert oder die entsprechenden Veranstaltungstermine verschoben, werden die davon betroffenen Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Die bereits geleisteten Zahlungen eines Teilnehmers werden diesem zurückerstattet. Sofern sich ein Teilnehmer für eine andere Veranstaltung entscheidet, wird ihm sein Guthaben angerechnet.
Die zugrundeliegende aktuelle Gebührenordnung kann hier eingesehen oder bei der Schulleitung angefordert werden.
Absenzen / Verschieben einzelner Stunden
Kann ein Teilnehmer eine einzelne Ausbildungsstunde nicht besuchen, hat er keinen Anspruch auf eine anteilmässige Rückerstattung oder den Erlass der Veranstaltungsgebühr. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer seine Absenz verschuldet hat oder nicht.
In Härtefällen ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen.
Kann eine einzelne Ausbildungsstunde durch einen von der Akademie QuintaMed zu vertretendem Grunde nicht stattfinden (Krankheit Dozent, etc.) so wird die entsprechende Ausbildungsstunde in Absprache mit den Teilnehmern verschoben
Haftung / Versicherung
Für alle von der Akademie QuintaMed organisierten Ausbildungen, Module, Seminare und Kurse schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer sind daher für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Akademie QuintaMed und der Materialien erfolgt auf eigene Gefahr (siehe auch Hausordnung). Die Akademie QuintaMed haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Dinge, die im Eigentum der Studierenden oder Teilnehmer stehen.
Bestätigungen / Zertifikate / Diplome
Der Teilnehmer erhält von jedem in der Akademie QuintaMed besuchten Veranstaltungen eine Bestätigung. Ein Zertifikat oder ein Diplom wird ihm nach Abschluss einer Gesamtausbildung ausgestellt, wenn er 80 % des Unterrichts besucht und die Qualifikationskriterien der jeweiligen Ausbildung erfüllt hat (z. Bsp. schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, Diplomarbeit, etc.) Einzelheiten über die Voraussetzungen zur Erlangung eines Zertifikates oder Diploms können der Programmübersicht entnommen und in der Promotionsordnung nachgelesen werden.
Änderung Ausbildungskonzepte
Die Akademie QuintaMed orientiert sich an den Richtlinien des EMR und verpflichtet sich an die Rahmenbedingungen der OdA AM und OdA KT. Sofern diese Vorgaben Änderungen der von der Akademie QuintaMed angebotenen und laufenden Veranstaltungen verlangen, werden diese Änderungen sofort oder bei Beginn des nächsten Moduls vorgenommen.
Aufnahme in laufende Gesamtausbildungen
Die Akademie QuintaMed kann nach vorherigem persönlichem Gespräch auch Teilnehmer von anderen Ausbildungsinstitutionen in eine laufende Gesamtausbildung integrieren, sofern die bereits an anderen Ausbildungsinstitutionen besuchten Veranstaltungen dieselben Qualitätsansprüche, wie sie die Akademie QuintaMed stellt, erfüllen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akademie QuintaMed zuständig.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akademie QuintaMed zuständig.