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Äquivalenzprüfung

Sollten Sie vor Antritt einer unserer Ausbildungen bereits eine ähnliche Ausbildungen abgeschlossen oder zum Teil besucht haben, sind wir bereit, Ihre Unterlagen zu Prüfen. Die QuintaMed kann nach Prüfung der eingereichten Dokumente und einer Gleichwertigkeitsprüfungen, Teile oder ganze Ausbildungen von anderer Schulen anerkennen. Zum Quereinstieg in die Aufbaumodule med. Grundlagen ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich nach 160 Stunden bzw. 350 Stunden.

Wir sind uns bewusst, dass das EMR gewisse Berufsbilder von den med. Grundlagen befreit hat. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass in den letzten 250 Stunden der 600 stündigen Ausbildung der med. Grundlagen Vernetzungen der funktionellen Anatomie mit der traditionellen europäischen Naturheilkunde gemacht werden, die zur Fachkompetenz führen. 

Somit erhalten Sie die Sicherheit, dass Sie am Ende der modularen Ausbildung die Abschlussprüfung bestehen können.

Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) nach EMR

Allgemeine theoretische Grundlagen
Die Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) beinhaltet die Anerkennung bzw. Anrechnung von bisher erworbenen Lernleistungen an einen nachfolgenden Aus- oder Weiterbildungslehrgang. Die erfolgreiche (Über)Prüfung kann zu einer Anrechnung und damit zu einer Verkürzung der Aus- und Weiterbildungszeit durch die aufnehmende Schule führen, die eine AfL vornimmt. Die AfL gehört zu den Grundprinzipien des Modulbaukastensystems. Die AfL durch die aufnehmende Schule erfolgt in der Regel aufgrund der Überprüfung von Dokumenten, wobei diese sorgfältig mit den Zielen, Inhalten und der Dauer der zur Diskussion stehenden Lernleistungen bzw. Kompetenzen der aufnehmenden Schule verglichen werden.

Es handelt sich bei der AfL also um eine Gleichwertigkeitsprüfung.

Praktische Umsetzung
Die aufnehmende Schule prüft in der Regel vor Beginn eines Lehrgangs im Rahmen eines Verfahrens zur AfL
• ob ein Zertifikat (Diplom, Ausweis etc.) vorliegt, welches belegt, dass der Kandidat die Lernleistungen tatsächlich erfolgreich abgeschlossen hat;
• die Angaben zu den Kompetenzen, Zielen, Inhalten und zur Dauer der Lernleistungen;
• u.U. weiterführende Unterlagen und Informationen der Schule, an welcher die früheren bzw. fremden Lernleistungen erworben wurden;
• bei ungenügender Dokumentation, werden die erworbenen Kompetenzen mittels einer Zulassungsprüfung geprüft
Die Sichtung und Beurteilung der eingereichten Dokumentationen ergeben ein Kompetenz- und Qualifikationsprofil, das in Beziehung zu den Lehrplananforderungen der aufnehmenden Schule und auch in Beziehung zur zukünftigen Berufsausübung gestellt werden soll. Voraussetzung hierfür ist,  dass die aufnehmende Schule selber die entsprechenden Fächer und Lehrinhalte anbietet.

Nächste Infoanlässe

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Dienstag 28. Februar 2012
19:00 - 20:30 Uhr, Hettlingen 

Montag 19. März 2012
19:00 - 20:30 Uhr, Hettlingen

Samstag 21. April 2012
09:30 - 11.00 Uhr, Winterthur

Dienstag 05. Juni 2012
18:30 - 20:00 Uhr, Teufen

Montag 02. Juli 2012
19:00 - 20:30 Uhr, Hettlingen